Britisches Gericht erklärt syrischen Ex-Oberst wegen Erkrankung für unfit für den Prozess
Heute ist der 3.07.2026. In einem bemerkenswerten Fall von internationalem Recht hat ein britisches Gericht entschieden, dass der ehemalige syrische Luftwaffenoberst Salem al-Salem wegen seiner schweren gesundheitlichen Probleme als unfit für den Prozess erklärt wird. Al-Salem steht im Verdacht, dreifachen Mordes als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt zu sein, eine Anklage, die in Großbritannien gemäß dem International Criminal Court Act von 2001 erhoben wurde. Es ist das erste Mal, dass in Großbritannien jemand wegen Mordes als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wird. Der Richter stellte fest, dass al-Salem aufgrund einer seltenen neurologischen Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Anklage zu erheben oder vor Gericht zu erscheinen.
Salem al-Salem, 58 Jahre alt, ist an einer fortschreitenden und tödlichen Motoneuronerkrankung erkrankt, die ihn in allen vier Gliedmaßen gelähmt hat und seine kognitiven sowie kommunikativen Fähigkeiten stark eingeschränkt hat. Er ist lediglich monosyllabisch und für enge Familienangehörige verständlich. Trotz dieser Einschränkungen wird er im nächsten Jahr vor Gericht stehen, um die Fakten zu Mord- und Foltervorwürfen zu klären, jedoch ohne dass eine Verurteilung möglich ist. Al-Salem wird beschuldigt, an der brutalsten Niederschlagung der Proteste im syrischen Vorort Jobar von Damaskus während des Arabischen Frühlings beteiligt gewesen zu sein und Befehle erteilt zu haben, um Protestierende zu erschießen.
Die Vorwürfe gegen Salem al-Salem
Die Anklage gegen al-Salem umfasst den Mord an Omar Al-Homsi, Nizar Fayoumi-AlKhatib und Talhat Dalal im April und Juli 2011. Zudem steht er auch wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit dem Mord an Mohammed Salim Zahrak Balik sowie wegen Folterung von drei weiteren Personen im Rahmen seiner offiziellen Pflichten vor Gericht. Bei den Folterungen, an denen er beteiligt war, wurden Gefangene geschlagen, elektrisiert und an Handfesseln von der Decke aufgehängt – eine Praxis, die als besonders grausam gilt.
Der Aufstand in Syrien, der im März 2011 begann, entwickelte sich schnell zu einem Bürgerkrieg, der bis zum 8. Dezember 2024 andauerte. Human Rights Watch dokumentierte bereits im April 2011 die brutale Zerschlagung friedlicher Proteste durch syrische Sicherheitskräfte und qualifizierte dies als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Internationaler Druck führte zur Bildung einer Untersuchungskommission durch den UN-Menschenrechtsrat, die bestätigte, dass in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Diese Verbrechen wurden von verschiedenen Gruppierungen, einschließlich des Assad-Regimes, dokumentiert.
Der rechtliche Rahmen und die internationale Reaktion
Der internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann nur dann tätig werden, wenn die Taten auf dem Gebiet eines Vertragsstaats oder durch Angehörige eines solchen begangen werden, was in Syrien aufgrund des fehlenden Beitritts zum Römischen Statut nicht der Fall ist. Versuche, die Causa Syrien an den IStGH zu überweisen, scheiterten 2014 an einem Veto Russlands und Chinas. Allerdings erlaubt das Prinzip der universellen Jurisdiktion es Staaten, Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen, auch wenn diese im Ausland begangen wurden. Deutschland hat dieses Prinzip weitreichend umgesetzt, was die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen ermöglicht.
Nationale Strafverfolgungsbehörden in Europa haben begonnen, Beweise zu den in Syrien begangenen Verbrechen zu sichern, um mögliche Täter zu verfolgen. Der erste Prozess wegen in Syrien begangener Verbrechen fand im Februar 2015 in Stockholm statt. In den letzten Jahren gab es eine neue Welle von Verfahren gegen Mitglieder regimetreuer Milizen in Europa, und die UN schufen 2016 einen internationalen Mechanismus zur Untersuchung und Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in Syrien.
Ausblick auf die zukünftige Verfolgung von Verbrechen in Syrien
Die Diskussion über die Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien bleibt komplex und umstritten, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeit und der Verfolgung von Tätern. Mit dem Sturz Assads im Dezember 2024 könnten neue Möglichkeiten für die juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien entstehen. Die jüngsten Entwicklungen, wie die Initiativen Kanadas und der Niederlande, die 2023 einen Antrag gegen Syrien beim Internationalen Gerichtshof einreichten, zeigen das anhaltende Interesse und Engagement der internationalen Gemeinschaft, für Gerechtigkeit zu sorgen. Das Schicksal der Opfer und die Aufarbeitung der Verbrechen bleiben zentrale Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, während die Welt auf die zukünftige Entwicklung in Syrien blickt.
Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe den Artikel auf Breitbart und weitere Analysen auf bpb.de.
